Bedarf an Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich
November 2020: BSS erarbeitet im Auftrag des BAG methodische Grundlagen zur Abschätzung des Ärztebedarfs nach Region und Fachgebiet
Das Parlament hat im Sommer entschieden, dass die Kantone künftig Höchstzahlen für die Anzahl ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte festlegen können. Die Festlegung von Höchstzahlen nach Region und Fachgebiet erfordert eine Analyse des Bedarfs der Bevölkerung. BSS hat im Auftrag des BAG einen Modellrahmen erarbeitet, der es erlaubt, den Bedarf an ambulanten Leistungen abzuschätzen und die Versorgungssituation zu beurteilen. Aus den Arbeiten wurden Empfehlungen abgeleitet, wie die Bedarfsanalyse und die Festlegung von Höchstzahlen konkret umgesetzt werden könnten.
Bericht, Medienmitteilung BAG, Presse: Aargauer Zeitung, NZZ