Die EU verschärft Lieferkettensorgfaltspflichten. Wir untersuchen die Auswirkungen auf die Schweiz.
Januar 2024: Die EU verschärft die bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichten für grosse Unternehmen bezüglich Umwelt und Menschenrechten. In einer Studie zuhanden des SECO Economic Cooperation and Development und Bundesamt für Justiz BJ zeigen wir, dass Schweizer Unternehmen mit erheblichen Auswirkungen rechnen müssen – und zwar unabhängig davon, ob die Schweiz die EU-Regeln übernimmt oder nicht.
Die wichtigsten Ergebnisse:
1. Unseren Schätzungen nach fallen rund 160 bis 260 Schweizer Unternehmen unter die Drittstaatenregelung der CSDDD.
2. Sorgfaltspflichten werden in den Lieferketten vertraglich durchgereicht. Deshalb erwarten wir, dass 10-50 Tausend Schweizer Unternehmen mittelbar betroffen sein werden – unabhängig davon, ob die CSDDD in Schweizer Recht nachvollzogen wird oder nicht.
3. Für die betroffenen Unternehmen werden teils enorme Kosten und Haftungsrisiken entstehen.
4. Viele Unternehmen – insbesondere KMU – sind noch nicht hinreichend sensibilisiert. Gelingt es ihnen nicht, sich rechtzeitig und ausreichend vorzubereiten, laufen sie Gefahr, Aufträge und Kundinnen und Kunden zu verlieren und aus den Lieferketten zu fallen.
5. Positive Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Schutz der Menschenrechte sind plausibel aber mit grossen Unsicherheiten behaftet.
6. Ob positive Auswirkungen entstehen hängt im Wesentlichen vom Verhalten der Unternehmen selbst ab. Zentral wird sein, inwieweit die Unternehmen die Ziele der CSDDD tatsächlich verinnerlichen. Denn nur dann, werden sie tatsächlich wirksame Massnahmen ergreifen, um festgestellte Menschenrechts- und Umweltprobleme anzugehen. Andernfalls verkommt die CSDDD im Formalismus und Box-Ticking.
Link: Bericht