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Kostenfolgen eines Systemwechsels in der Psychotherapie

Januar 2020: Ein geplanter Systemwechsel bei den Leistungen der psychologischen Psychotherapie bringt Kostenfolgen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mit sich.

Der geplante Systemwechsel sieht vor, dass Psychotherapeuten ihre Leistungen neu selbständig über die OKP abrechnen können, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt (Anordnungsmodell). Bislang dürfen Psychotherapeuten nur dann Leistungen zulasten der OKP erbringen, wenn sie in einer Arztpraxis angestellt und unter Aufsicht von Fachärzten tätig sind (Delegationsmodell). Im Auftrag von santésuisse hat BSS die möglichen Kostenfolgen dieses Systemwechsels untersucht. Mehrkosten ergeben sich durch die Verlagerung von Leistungen aus dem privat finanzierten Bereich, mögliche Tarifanpassungen und potenzielle Mengenausweitungen.

Links: Schlussbericht von BSS, Medienmitteilung von santésuisse, Tagesanzeiger, 24heures.ch (hinter Bezahlschranke)

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