Revision des Heilmittelgesetzes
November 2023: Mit der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) soll die Gesundheitsversorgung in der Schweiz weiter verbessert werden. Im Auftrag des BAG hat BSS zu drei Revisionsinhalten eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) verfasst.
Erstens sollen Patientinnen und Patienten neu ein Anrecht auf einen Medikationsplan haben. Dadurch soll die Patientensicherheit erhöht werden – insbesondere bei Patientinnen und Patienten, welche mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen müssen. Zweitens wurde im Bereich Pädiatrie eine neue Pflicht eingeführt: Um Fehlmedikation zu vermeiden, müssen elektronische Systeme zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen angewendet werden. Ein drittes Revisionsziel beinhaltet, Rechtssicherheit im Bereich von spezialisierten Arzneimitteln zu schaffen, welche auf Grundlage von biologischen Materialien hergestellt werden. Diese Arzneimittel werden in der EU als «Arzneimittel für neuartige Therapien» (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) bezeichnet und reguliert. Zu diesen drei Revisionsbereichen hat BSS in Zusammenarbeit mit Dr. iur. Dario Picecchi eine RFA erarbeitet.
Link zu den Studien: RFA Medikationsplan, RFA Pädiatrie, RFA ATMP