Berufsbildungsfonds stellen sicher, dass auch Firmen, die keine Lernenden ausbilden, einen finanziellen Beitrag zur Berufsbildung leisten. Beim kantonalen Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich sind Änderungen bzgl. Beiträge und Leistungen vorgesehen. BSS prüft die Auswirkungen der Anpassungen.
- Auftraggeber: Berufsbildungskommission des Kantons Zürich
- Methoden: Daten- und Dokumentenanalyse, Fachgespräche, Fallbeispiele, Interkantonaler Vergleich
- Zeitraum: 2018
- Produkte / Leistungen: Schlussbericht (Regulierungsfolgenabschätzung)
Berufsbildungsfonds haben zum Zweck, die Finanzierung der Berufsbildung möglichst adäquat auf die Nutzniesser zu verteilen. Insbesondere sollen auch Unternehmen, die keine Lernenden ausbilden, zur Finanzierung der Berufsbildung beitragen, da sie von den ausgebildeten Fachpersonen ebenfalls profitieren. Berufsbildungsfonds gibt es in gewissen Branchen (alle Unternehmen einer Branche tragen zu den Fonds bei) und in einigen Kantonen (alle Unternehmen in einem Kanton tragen zu den Fonds bei). Einer der Kantone, der einen kantonalen Berufsbildungsfonds hat, ist der Kanton Zürich. Der kantonale Berufsbildungsfonds soll im Rahmen der Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) in Bezug auf Beiträge und Leistungen angepasst werden.
BSS hat die Auswirkungen der Änderungen vertieft geprüft. Insbesondere wurden Aspekte der konkreten Ausgestaltung, die Auswirkungen für die betroffenen Akteure sowie unterschiedliche Varianten analysiert. Zur Abschätzung der Auswirkungen wurde eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt.