Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) am 1. Januar 2014 wurden Projekte zur Weiterverwendung von biologischem Material und gesundheitsbezogenen Daten neu schweizweit geregelt. BSS hat die geänderten Aufgaben und Abläufe sowie deren Aufwände analysiert.
- Auftraggeber: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Methoden: Rund 70 Fachgespräche mit Forschenden und Bewilligungsbehörden, primär qualitativ orientierte Inhaltsanalyse (Prozesse), Regulierungskostenmethodik (Kosten)
- Zeitraum: 2016-2018
- Leistungen und Produkte: Schlussbericht
Die Bestimmungen des HFG sollen den Schutz der Würde, Persönlichkeit und Gesundheit der betroffenen Personen sicherstellen und zur hohen Qualität der Forschung beitragen. Das neue Gesetz führt aber auch zu neuen Aufgaben und Abläufen, die teilweise einen erhöhten Aufwand für Forschende und Bewilligungsbehörden bedeuten. Die Studie analysierte Prozesse, Aufwände und ob resp. inwieweit dieser die Forschungstätigkeit beeinflusst.
Die Studie liefert Grundlagen für die Gesetzesevaluation resp. Weiterentwicklung des HFG.