Die Kantone müssen neu in mindestens einem Fachgebiet eine Höchstzahl für die Anzahl Ärztinnen und Ärzte festlegen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ambulante Leistungen erbringen dürfen. Gemeinsam mit dem Obsan hat BSS methodische Grundlagen erarbeitet und regionale Versorgungsgrade berechnet.
- Auftraggeber: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Methoden: Fachgespräche, deskriptive Analyse, ökonometrische Analyse
- Datenquellen: Datenpool, Tarifpool, Zahlstellenregister (SASIS AG); Medizinalberuferegister (MedReg, BAG); Statistik der Bevölkerung und der Haushalte STATPOP (BFS)
- Zeitraum: 2021 - 2022
- Leistungen und Produkte: Bericht (d / f), Excel-Beilage mit detaillierten Ergebnissen
In der Gesundheitspolitik bestand lange Zeit die Sorge, dass eine zu hohe Ärztedichte – vor allem in den Spezialgebieten – die Gesundheitskosten unerwünscht in die Höhe treiben könnte. Deshalb beschloss das Parlament im Jahr 2020, dass die Kantone die Anzahl Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich in bestimmten Fachgebieten künftig begrenzen können. Diese Festlegung von Höchstzahlen stützt sich unter anderem auf einen regionalen Versorgungsgrad. Der Versorgungsgrad drückt aus, wie hoch das ambulante Leistungsvolumen nach Region und Fachgebiet ist, relativ zu jenem, das bei einer durchschnittlichen Versorgungsstruktur zu erwarten wäre. Die Berechnungen basieren auf einem nationalen Regressionsmodell, welches demografische und morbiditätsbezogene Bevölkerungsmerkmale berücksichtigt.
Der Bericht von Obsan und BSS im Auftrag des BAG beschreibt die Methodik zur Herleitung regionaler Versorgungsgrade und präsentiert die berechneten Versorgungsgrade für mehr als 30 medizinische Fachgebiete.
Downloads:
Deutscher Bericht, Französischer Bericht, Excel-Beilage