Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht im Juli 2018 müssen Arbeitgeber ihre offenen Stellen in meldepflichtigen Berufen der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden. BSS und die KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich haben untersucht, wie die Stellenmeldepflicht seit ihrer Einführung umgesetzt wurde.
- Auftraggeber: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Methoden: Statistische und ökonometrische Analysen mit Registerdaten der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Webdaten des Portals «Job-Room»
- Zeitraum: 2020-2021
- Leistungen und Produkte: Bericht
Wie wurde die Stellenmeldepflicht in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in der ersten Phase seit ihrer Einführung, von Juli 2018 bis Dezember 2019, umgesetzt? Welche Faktoren beeinflussen den Vermittlungserfolg? Und haben die registrierten Stellensuchenden den fünftägigen Informationsvorsprung genutzt? Die Resultate der Studie zeigen unter anderem, dass der Anteil der gemeldeten Stellen, für welche die RAV einen Kandidaten vorschlagen, zwischen den Kantonen beträchtlich variiert. Auch der Vermittlungserfolg unterscheidet sich deutlich zwischen den Kantonen, hängt aber nicht wesentlich von der Berufs- und Branchenstruktur oder der Verfügbarkeit passender Kandidaten ab.
Die Studie identifiziert Verbesserungspotenzial bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht, etwa bei der interkantonalen Zusammenarbeit der RAV oder der Nutzung der Stellensuchplattform «Job-Room». Insbesondere dürften sich Massnahmen zur Steigerung der «Job-Room»-Nutzung auszahlen.
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Schlussbericht, Artikel in Die Volkswirtschaft, Medienmitteilung des SECO