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Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes

Dezember 2023: Mit einer Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes sollen Betroffene besser vor Diskriminierung im Erwerbsleben geschützt und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen soll vereinfacht werden. BSS durfte eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) dazu durchführen.

Der Bundesrat verfolgt mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetztes drei Ziele: Menschen mit Behinderungen sollen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit besser vor Diskriminierung geschützt werden, der Zugang zu Dienstleistungen, welche von Privaten angeboten werden, soll verbessert werden und schliesslich sollen die drei schweizerischen Gebärdensprachen anerkannt werden. Für Unternehmen bedeutet dies etwa, angemessene Vorkehrungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit umzusetzen. Die Massnahmen und Auswirkungen der ersten beiden Ziele - besserer Schutz vor Diskriminierung bei der Erwerbstätigkeit und verbesserter Zugang zu Dienstleistungen - haben wir in der RFA untersucht.

Links: Medienmitteilung, Bericht

 

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